Der Beruf einer Förderlehrerin / eines Förderlehrers ist ein Spezifikum im Freistaat Bayern. In den anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland werden Förderlehrerinnen / Förderlehrer weder ausgebildet noch beruflich eingesetzt.
Der berufliche Auftrag ...
"Der Förderlehrer unterstützt den Unterricht und trägt durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolges bei … Er nimmt besondere Aufgaben der Betreuung von Schülern selbstständig und eigenverantwortlich wahr und wirkt bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit".
(Art. 60 Abs. I BayEUG).